BürgerInitiative Gemeinde gemeinsam gestalten 

Unser Ziel

Erstellung eines zukunftsorientierten Ortsentwicklungsplans für Plüderhausen, damit die Entscheidungen von heute auch morgen noch richtig sind:

  • durch die Gemeindeverwaltung
  • mit Einbindung externer Unterstützung  
  • mit Einbezug der interessierten Einwohnerschaft

GemeindeEntwicklungsKonzept (GEK) in Plüderhausen

Geschafft, am Do, 14.12.2023 18:30 Uhr wurde im Gemeinderat die Gesamtstrategie zur Abstimmung gestellt und mit 17/1 Stimmen beschlossen (Vorlage 24-1/2023).

Das Abschlussdokument findet ihr hier oder auch auf der Seite der Gemeindeverwaltung in der Sitzungsvorlage (Vorlage 24-1/2023)

Informationen zu Plüderhausen

Aktuelles (alle Themen zum Nachschlagen)

BIG3 fragt nach (23.Feb.2024): Status zum Glasfaserausbau durch teranet

Anfrage und Antwort kommt bald. :-)

BIG3 Treffen in 2024

In 2024 treffen wir uns immer am 2. Mittwoch des jeweiligen Monats um 19:30 im SVP Sportheim 

  • 13.03.2024
  • 10.04.2024
  • 08.05.2024
  • 12.06.2024
  • 10.07.2024

Sinn und Funktion des Öffentlichkeitsprinzips

"Nach allen Kommunalverfassungen sind die Verhandlungen kommunaler Vertretungskörperschaften (Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte, Ortschafträte) bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich öffentlich abzuhalten (Literaturverz. unten, vgl. 1, § 37; 2, § 33). Das Prinzip der Öffentlichkeit, ein Axiom demokratisch verfaßter Ordnungen, gehört auch zu den Säulen kommunaler Demokratie und gilt als ein tragender Grundsatz des Kommunalrechts. Das Prinzip der Öffentlichkeit soll sicherstellen, daß die Bevölkerung sich über die Tätigkeit ihrer kommunalen Vertretungsorgane unmittelbar informieren kann. Dabei sollen die EinwohnerInnen und BürgerInnen auch zur Mitwirkung an der kommunalen Selbstverwaltung angeregt werden. Der Meinungs- und Willensbildungsprozeß in der Vertretung soll von außen durchsichtig und nachvollziehbar sein. Auf diese Weise soll auch das Vertrauen der  Bevölkerung in die kommunalen Vertretungen gefördert werden. Die BürgerInnen sollen aus eigener Kenntnis und Beurteilung eine sachgerechte Kritik an Entscheidungen sowie an  einzelnen MandatsträgerInnen anbringen können und eine Grundlage für ihre Entscheidung bei den nächsten Kommunalwahlen erhalten (vgl. Urteil OVG NRW v. 19.12.1978). Das Öffentlichkeitsprinzip unterwirft die kommunalen Vertretungen der allgemeinen Kontrolle von außen und soll einer unzulässigen, demokratisch nicht legitimierten Einwirkung persönlicher Beziehungen, Einflüsse und Interessen auf die Vertretung vorbeugen. Es soll eine auf Gesetzlichkeit beruhende und sachorientierte Arbeit der kommunalen Vertretung fördern (vgl. 5,S.97; 7, S.50)"

Top Themen:

Baugebiet "Hohrain/ Gländ I" 

Überarbeitung Städtebauliches Konzept (aufgestellt 16.05.2023)

Info:

Quelle: § 13 Vereinfachtes Verfahren leider scheint genau das verstärkt die Praxis in unsere Gemeindeverwaltung zu sein!

        "von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 abgesehen werden,"

Baugebiet "Wagneräcker" 

hier finden Sie alle öffentlichen Unterlagen:

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